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Kleinfeld
29.09.2009 05:33:32

Richtlinien für den Kleinfeld-Fußball


Für alle hier nicht geregelten Sachverhalte sind die DFB-Regeln für den
Großfeld-Fußball maßgebend.


§ 1
Spielfeld

Die Spielfeldgröße entspricht der Hälfte eines normalen Spielfeldes; die
Mittellinie, der Strafraum sowie der Anstoß- und Strafstoßpunkt sind zu
kennzeichnen. Zwei Meter vor den jeweiligen Torpfosten sind Punkte für
den Abstoß zu markieren. Die Ecken des Spielfeldes werden durch Fahnen
angezeigt. Erfolgt die Aufzeichnung auf einem Großfeld, so kann die
Mittellinie durch zwei Fahnen markiert werden. Die Mindestgröße auf
separatem Kleinfeldplatz sollte grundsätzlich 54 m x 35 m betragen.
Der Strafraum wird von den Torpfosten aus in 10 m Entfernung nach der
Seite und nach vorn gezogen. Der Strafstoßpunkt ist 9 m von der Tormitte
entfernt. Die Tore haben die Maße 5 x 2 m. Sie stehen in der Mitte der
Torlinie und müssen fest verankert und mit Netzen versehen sein.


§ 2
Ball

In Spielen der D-Junioren und jünger soll mit einem Ball der Größe 4
(Umfang: 63,5 bis 66 cm, Gewicht: 350 bis 390 g) gespielt werden.


§ 3
Zahl der Spieler

Zu jeder Mannschaft gehören 8 Spieler (D-Junioren und jünger –
7 Feldspieler und 1 Torwart) bzw. 7 Spieler (C-Junioren und B- bis
D-Juniorinnen – 6 Feldspieler und 1 Torwart). Eine Mannschaft ist ab 6
Spielern spielfähig.
Es können bis zu vier Auswechselspieler in einem Spiel beliebig ein- und
ausgewechselt werden. Das Auswechseln von Spielern ist nur während
einer Spielunterbrechung an der Mittellinie gestattet. Die An- und
Abmeldung hat beim Schiedsrichter zu erfolgen.


§ 4
Dauer des Spieles

Die Spielzeit beträgt bei den Verlängerung:

B-Juniorinnen: 2 x 40 Minuten 2 x 5 Minuten
C-Junioren / C-Juniorinnen: 2 x 35 Minuten 2 x 5 Minuten
D-Junioren / D-Juniorinnen: 2 x 30 Minuten 2 x 5 Minuten
E-Junioren / E-Juniorinnen: 2 x 25 Minuten 2 x 5 Minuten
F-Junioren / F-Juniorinnen: 2 x 20 Minuten 2 x 5 Minuten
G-Junioren / G-Juniorinnen: max. 2 x 20 Minuten 2 x 5 Minuten


§ 5
Abseits

Es wird ohne Abseits gespielt.


§ 6
Strafstoß

Der Strafstoß ahndet "Verbotenes Spiel" der verteidigenden Mannschaft
im eigenen Strafraum. Bei der Ausführung des Strafstoßes von der
9 m-Marke müssen sich die nicht beteiligten Spieler innerhalb des
Spielfeldes, aber außerhalb des Strafraumes und mindestens 5 m vom Ball
entfernt aufhalten. Sonst wie in den Fußballregeln für Großfeld.


§ 7
Abstoß

Der Abstoß erfolgt in einer Entfernung von 2 m vor dem Pfosten, wo der
Ball die Torlinie außerhalb der Torpfosten überschritten hat.
Der Abstoß, der Abschlag aus der Hand oder der Abwurf des Torwartes
dürfen die Mittellinie nicht direkt überschreiten. Bei Vergehen gegen diese
Bestimmung wird an der Stelle, an der der Ball die Mittellinie überschritten
hat, ein indirekter Freistoß für den Gegner verhängt.
Alle gegnerischen Spieler müssen sich bei der Ausführung des Abstoßes
außerhalb des Strafraumes aufhalten. Greift ein gegnerischer Spieler bei
der Abstoßausführung störend in das Spiel ein, bevor der Ball den
Strafraum verlassen hat, ist der Abstoß zu wiederholen.


§ 8
Ball in und aus dem Spiel, Torerzielung, Freistoß, Einwurf, Eckstoß

Wie in den Fußballregeln für Großfeld. Ausnahme: aus einem Abstoß und
einem Anstoss kann kein Tor direkt erzielt werden.
Stehen Tore vom Großfeld auf der Seitenlinie, so ist weiterzuspielen, wenn
der Ball von deren Pfosten bzw. Querlatte ins Kleinfeld zurückspringt.
Springt der Ball vom Pfosten oder der Querlatte der Großfeldtore über die
Seitenlinie ins Aus, ist das Spiel mit einem Einwurf fortzusetzen.
Alle gegnerischen Spieler müssen beim direkten und indirekten Freistoß
und beim Eckstoß
5 m entfernt sein bzw. auf der Torlinie stehen.


§ 9
Rückspiel zum Torwart

Ein Torwart verursacht einen indirekten Freistoß, wenn er innerhalb seines
Strafraumes den Ball mit der Hand berührt, den ihm ein Mitspieler
absichtlich mit dem Fuß zugespielt hat. (Gilt nicht für E-Junioren/EJuniorinnen
und jünger)



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Fussballregel 1: Das Spielfeld
13.02.2009 07:50:47

Spielunterlage
Spiele können in Übereinstimmung mit den Wettbewerbsbestimmungen auf einer
natürlichen oder künstlichen Unterlage ausgetragen werden.


Abmessungen
Das Spielfeld muss rechtwinklig sein. Die Länge der Seitenlinien muss in jedem Falle
die Länge der Torlinie übertreffen.
Länge mindestens 90 m Breite mindestens 45 m
höchstens 120 m höchstens 90 m
Internationale Spiele
Länge mindestens 100 m Breite mindestens 64 m
höchstens 110 m höchstens 75 m


Abgrenzung
Das Spielfeld wird mit Linien abgegrenzt. Die Linien gehören zu den Räumen, die sie
begrenzen.
Die beiden längeren Begrenzungslinien heißen Seitenlinien, die beiden kürzeren
Torlinien.
Alle Linien dürfen höchstens 12 cm breit sein.
Die Mittellinie teilt das Spielfeld in zwei Hälften. Auf ihr ist die Mitte des Spielfeldes
einzuzeichnen, um diese herum ist ein Kreis mit einem Radius von 9,15 m zu ziehen.


Der Torraum
Ein Torraum wird an beiden Torlinien folgendermaßen eingezeichnet:
Rechtwinklig zu jeder Torlinie sind im Abstand von 5,50 m von der Innenkante der Tor -
pfosten zwei Linien zu ziehen. Diese Linien müssen sich 5,50 m in das Spielfeld hinein erstrecken
und durch eine zur Torlinie parallele Linie miteinander verbunden werden. Der
von diesen Linien und der Torlinie umschlossene Raum wird Torraum genannt.


Der Strafraum
Ein Strafraum wird an beiden Torlinien folgendermaßen eingezeichnet:
Rechtwinklig zu jeder Torlinie sind im Abstand von 16,50 m von der Innenkante der Tor -
pfosten zwei Linien zu ziehen. Diese Linien müssen sich 16,50 m in das Spielfeld hinein
erstrecken und durch eine zur Torlinie parallele Linie miteinander verbunden werden.
Der von diesen Linien und der Torlinie umschlossene Raum wird Strafraum genannt.

In jedem Strafraum, 11 m vom Mittelpunkt der Torlinie zwischen den Pfosten und
gleich weit von beiden Pfosten entfernt, ist die Strafstoßmarke als sichtbares
Zeichen anzubringen. Von jeder Strafstoßmarke aus ist ein Teilkreis mit 9,15 m
Radius außerhalb des Strafraumes zu ziehen.


Fahnenstangen
An jeder Ecke wird eine Fahne an einer Stange, die nicht unter 1,50 m hoch und oben
nicht spitz sein darf, angebracht.
Eine solche Fahnenstange kann an der Mittellinie auf jeder Seite des Spielfeldes aufgestellt
werden, jedoch soll sie außerhalb des Spielfeldes und mindestens 1 m von
der Seitenlinie entfernt stehen.


Der Eckraum
Um jede Eckfahne ist ein Viertelkreis mit 1 m Radius im Spielfeld zu ziehen.


Die Tore
In der Mitte jeder Torlinie sind die Tore aufzustellen.
Sie bestehen aus zwei senkrechten Pfosten, die in gleichem Abstand zu den
Eckfahnen stehen und durch eine Querlatte verbunden sind.
Der Abstand zwischen den Innenkanten der Pfosten beträgt 7,32 m. Die Unterkante
der Querlatte ist 2,44 m vom Boden entfernt.
Die Torpfosten und die Querlatte dürfen höchstens 12 cm breit und tief sein. Alle
müssen das gleiche Format haben Die Torlinie muss dieselbe Breite wie Torpfosten und Querlatte haben.
Netze können an den Pfosten, an der Querlatte und am Boden hinter den Toren
befestigt sein. Sie sollen in geeigneter Weise abgestützt und so angebracht sein, dass
dem Torwart genügend Spielraum verbleibt.
Pfosten und Querlatten müssen weiß sein.


Sicherheit
Die Tore müssen fest im Boden verankert sein. Tragbare Tore dürfen nur verwendet
werden, wenn sie dieser Anforderung entsprechen.

 

Entscheidungen des International Football Association Board

 

  1.  Falls die Querlatte verschoben wird oder bricht, ist das Spiel zu unterbrechen, bis sie repariert oder wieder in die richtige Lage gebracht ist. Das Spiel ist abzubrechen, wenn dies nicht möglich ist. Die Verwendung eines Seiles anstelle der Querlatte ist nicht zulässig. Nach der Reparatur wird das Spiel mit einem Schiedsrichter-Ball an der Stelle wieder aufgenommen, wo sich der Ball bei der Unter brechung befunden hatte.*)
  2.  Die Torpfosten und Querlatten müssen aus Holz, Metall oder einem anderen genehmigten Material bestehen. Torpfosten und Querlatten können quadratisch, rechteckig, rund, halbrund oder elliptisch sein und dürfen die Spieler in keiner Weise gefährden.
  3.  Auf dem Spielfeld und seiner Ausstattung, einschließlich der Tornetze und dem von ihnen umschlossenen Raum, ist jede Art von Werbung, konkrete oder virtuelle, untersagt. Dies gilt für die Zeiträume vom Betreten des Feldes zu Beginn des Spieles bis zur Halbzeitpause und nach der Pause bis zum Spielende. Insbesondere dürfen die Tornetze, Eckstangen und -fahnen sowie Tor - pfosten nicht mit Werbung versehen sein. Ebenso wenig dürfen daran Gegenstände angebracht werden, die keinen direkten Zu sammenhang mit dem Spiel haben (Kameras, Mikrofone etc.).
  4.  In der Technischen Zone oder innerhalb von einem Meter von der Grundlinie ist am Boden keine Werbung zulässig. Zudem ist in der Zone zwischen der Torlinie und den Tornetzen keine Werbung zulässig.
  5.  Das konkrete oder virtuelle Abbilden des Logos oder Emblems der FIFA, einer Konföderation, eines Nationalverbandes, einer Liga, eines Vereins oder einer anderen Körperschaft auf dem Spielfeldrasen und seiner Ausstattung einschließlich der Tornetze und dem von ihnen umschlossenen Raum ist während des in Entscheidung 3. genannten Zeitraumes verboten.
  6.  Außerhalb des Spielfelds, 9,15 Meter von dem Viertelkreis an der Eckfahne entfernt und rechtwinklig zur Torlinie, kann eine Markierung angebracht werden, die die Einhaltung der vorgeschriebenen Distanz bei der Ausführung eines Eckstoßes sicherstellt.
  7.  Werden Pflichtspiele zwischen Auswahlteams der FIFA-Mitgliedsverbände oder Spiele internationaler Klubwettbewerbe auf einer künstlichen Unterlage ausgetragen, so muss diese den Anforderungen des FIFA-Qualitätskonzepts für Kunstrasen oder des Labels „International Artificial Turf Standard“ entsprechen, soweit keine Ausnahmegenehmigung seitens der FIFA vorliegt.
  8.  Besteht eine Technische Zone, muss diese die vom International F. A. Board verabschiedeten Anforderungen erfüllen, die in den Spielregeln aufgeführt sind. 


Zusatzbestimmungen und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter
Abgrenzung
Es ist nicht gestattet, das Spielfeld mit gestrichelten Linien oder Furchen zu markieren.
Bringt ein Spieler mit den Füßen unerlaubte Markierungen auf dem Spielfeld an,
wird er wegen unsportlichen Verhaltens verwarnt. Bemerkt der Schiedsrichter,
dass die unerlaubten Markierungen während des Spiels angebracht wurden,
muss er den schuldigen Spieler wegen unsportlichen Verhaltens bei der nächs -
ten Spielunterbrechung verwarnen.
Nur Linien, die in Regel 1 festgehalten sind, dürfen auf dem Spielfeld angebracht
werden.

Kunstrasen
Die Farbe von Kunstrasen-Spielfeldern muss grün sein.

Kommerzielle Werbung
Beim Anbringen von Werbung ist ein Abstand von mindestens einem Meter zur
Spielfeldbegrenzung einzuhalten.


Anweisungen des DFB
  1.  Die übliche Größe des Spielfeldes ist: Länge 105 m, Breite 68–70 m.
  2.  Der Platzverein ist für die richtige Zeichnung des Spielfeldes sowie den ordnungsgemäßen Aufbau der Tore, ihre zuverlässige Befestigung und ihren unbeschädigten Zustand verantwortlich.
  3.  Die Linien müssen vor dem Spiel gut sichtbar aufgezeichnet sein.
  4.  Der Schiedsrichter prüft einige Zeit vor Spielbeginn das Spielfeld und den Platzaufbau, um sich davon zu überzeugen, dass alles in Ordnung ist. Sollte die Beschaffenheit des Platzes infolge schlechten Wetters oder Nachlässigkeit so sein, dass den Spielern Gefahr droht oder eine ordnungsgemäße Durchführung des Spieles nicht gewährleistet ist, so hat der Schiedsrichter den Platzverein aufzufordern, die Mängel zu beseitigen. Ist dies innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich, so fällt das Spiel aus.
  5.  Ist die Zeichnung des Spielfeldes wegen Schneefalls nicht mehr erkennbar, sind zusätzlich acht Hilfsflaggen zur Kennzeichnung der Strafräume einen Meter außerhalb der Begrenzungslinien aufzustellen. Stehen keine Hilfs - flaggen zur Verfügung, sind auch sogenannte „Hütchen“ zugelassen.
  6.  Während der Halbzeitpause dürfen Veränderungen am Spielfeld (z.B. Einbringen von Sand vor dem Tor) nur mit Zustimmung des Schiedsrichters vorgenommen werden.
  7.  Es sind möglichst Fahnen in lebhafter Farbe zu verwenden, Torpfosten und Querlatte dürfen nicht weniger als 10 cm und höchstens 12 cm breit und tief sein.
  8.  Die natürliche Silberfarbe bei Toren aus Metall ist zulässig.
  9.  Die Spielfelder sollen über eine Sicherheitszone von mindestens 1 m an der Längsseite und von mindestens 2 m an der Querseite verfügen. Für den Spielbetrieb auf DFB-Ebene gelten Sonderregelungen, die in den Durchführungsbestimmungen für die Bundesspiele festgehalten sind (Fotografenlinie hinter den Toren 5,50 m und seitlich von den Torpfosten bis zu den Eckfahnen 2 m Abstand zur Torlinie). Für den Spielbetrieb der Lizenzligen gelten zusätzlich Abstände für Mannschaftsbänke und Platz ordner 5 m von der Seitenlinie sowie eine Absperrung des Innenraums von mindestens 2 m Höhe.
  10. Ein Spiel unter Flutlicht darf frühestens 30 Minuten nach Ausfall der
    Beleuchtung abgebrochen werden. Kann der Schaden innerhalb dieser Zeit
    behoben werden, so wird das Spiel nach Instandsetzung der Beleuch -
    tungsanlage fortgesetzt. Kann ein Schaden an der Flutlichtanlage nur teilweise
    behoben werden, entscheidet der Schiedsrichter über die Fort -
    setzung oder den Abbruch des Spiels.

Quelle: Fussballregeln des DFB


Tags: Fussballregel 1: Das Spielfeld

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